Die Länderliste K ist in der Anlage L zur deutschen Außenwirtschaftsverordnung enthalten. In ihr sind Länder aufgelistet, die als Empfängerländer von Ausfuhrsendungen als besonders sensibel von der Bundesregierung eingestuft werden. Ausfuhren in diese Länder unterliegen der besonderen Überwachung und sind in vielen Fällen ausfuhrgenehmigungspflichtig. Ziel der Überwachung ist es, die Proliferation von Mitteln zur Herstellung von Massenvernichtungswaffen, Mitteln zur internen Repression (Foltergeräte) und konventionellen Rüstungsgütern in diese Länder zu verhindern.
Die Länderliste K umfasst zurzeit (Stand der Anlage L vom 4. September 2007) Kuba und Syrien.
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